Corona-Regeln für die Jahreshauptversammlung

Der SV Ochsenhausen e.V. lädt alle Mitglieder, Übungsleiter, Helfer und am Sport Interessierte am Freitag, 17. September 2021 ab 19 Uhr zur Jahreshaupthauptversammlung im Vereinsheim ein. Beim gemeinsamen Rückblick auf ein ungewöhnliches Vereinsjahr stehen neben dem geschäftlichen Teil mit den Berichten aus den Abteilungen und der Kassenprüfer, sowie den Wahlen von Kassierer, Jugend- und Frauenvertreter, in diesem Jahr auch Ehrungen und ein Vortrag mit Lichtbildern unter dem Titel „Familien-Abenteuer-Reise zum Kilimandscharo“ auf dem Programm. Anträge zur Tagesordnung können noch bis 10.09.2021 schriftlich eingereicht werden.

Gemäß Corona-Verordnung Baden-Württemberg vom 14. August 2021 gilt für die Versammlung:

  • ein vom Verein erstelltes und für alle Teilnehmer verbindliches Hygienekonzept, welches zur Veranstaltung ausliegt
  • dass die Teilnahme nur für Covid-19 asymptomatischen Person gestattet ist, welche nachweislich gegen Corona vollständig geimpften oder von Covid-19 innerhalb der letzten sechs Monate genesenen sind oder die einen negativen Testnachweis vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein darf
  • die Notwendigkeit der Erfassung von Namen, Adresse und Telefonnummer aller Teilnehmer
  • die Einhaltung der allgemeinen Abstandpflicht sowie das Tragen einer medizinischen Maske bis zum Einnehmen eines festen Sitzplatzes

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bestimmungen bis zum Termin der Veranstaltung durch kurzfristige Änderungen der zugrunde liegenden staatlichen Anordnungen geändert werden können.

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