Häufig gestellte Fragen und Antworten
FAQs
Selbstverständlich! Wir freuen uns über jeden der Interesse an unserem Sportangebot hat und bieten in fast allen Abteilungen die Möglichkeit zum Probetraining an. Nimm dazu am besten Kontakt zu der für die Trainingsgruppe verantwortlichen Person auf oder kontaktiere uns über unsere Geschäftsstelle.
Du bist übrigens im Rahmen des Probetrainings über den SVO versichert auch wenn du noch kein Mitglied bist.
Für unsere Kursangebote besteht in der Regel keine Schnuppermöglichkeit.
Außerdem kann es sein, dass einzelne Trainingsgruppen ein Probetraining auf Grund zu hoher Nachfrage ablehnen oder eine Warteliste besteht.
Ja! Alle unsere Mitglieder sowie Teilnehmer unserer Kursprogramme sind über den SVO gegen Sportunfälle sowie Sachschäden die im Rahmen des Vereinssports passiert versichert.
Auch für Teilnehmer:innen eines Probe- oder Schnuppertrainings besteht Versicherungsschutz.
Verletzungen im Training oder bei Wettkämpfen sind immer unschön, können aber passieren.
Gib in jedem Fall sofort deinem Trainer oder deiner Trainerin Bescheid. Das wichtigste ist, dass deine Verletzung umgehend behandelt wird und du schnell wieder gesund wirst. Hab keine Angst davor bei schwereren Verletzungen einen Arzt aufzusuchen oder dich bei ernsten Verletzungen in eine Notaufnahme zu begeben.
Die Behandlungskosten werden in der Regel zunächst von deiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen. Diese klärt dann alles Weitere mit unserer Versicherung. Für dich persönlich entstehen aber keine Kosten!
Das ist ärgerlich aber nicht weiter schlimm. Brillen (oder auch andere Sachen) können beim Sport schon mal beschädigt werden oder ganz kaputt gehen. Dafür haben wir eine Versicherung.
Wichtig ist aber, dass du den Schaden sofort deinem Trainer oder deiner Trainerin mitteilst, denn unsere Versicherung kommt nur für Schäden auf, die auch tatsächlich im Rahmen des Trainings oder eines Wettkampfes entstanden sind.
Kontaktiere dann so bald wie möglich unsere Geschäftsstelle um den Schadenmeldebogen zu erhalten und das Ganze unserer Versicherung zu melden.
Die Mitgliedschaft beim SVO setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem Grundbeitrag für den Gesamtverein sowie einem abteilungsspezifischen Beitrag für jede Sportart, in der du aktiv bist. Bist du in mehreren Abteilungen aktiv, kommt für jede ein eigener Abteilungsbeitrag dazu.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler, Studenten und Senioren gilt ein ermäßigter Beitragssatz. Familien profitieren außerdem von unserer Familienmitgliedschaft mit vergünstigten Konditionen.
Eine vollständige Übersicht aller Beiträge findest du unter Beiträge & Kursgebühren. Oder in unserer Beitragsordnung im Download-Bereich.
Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag einmal jährlich per Lastschrift zum Jahresanfang ein. Du musst dich also um nichts kümmern, solange deine Bankverbindung bei uns hinterlegt und aktuell ist.
Trittst du unterjährig dem Verein bei, wird der Beitrag anteilig berechnet: Ab dem zweiten Halbjahr wird nur der halbe Jahresbeitrag fällig.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge besteht grundsätzlich nicht.
Sollte sich deine Bankverbindung ändern, teile uns das bitte so früh wie möglich mit — am besten per E-Mail an unsere Geschäftsstelle.
Eine Änderung deiner Bankverbindung solltest du uns so schnell wie möglich mitteilen — am besten per E-Mail an unsere Geschäftsstelle. Da unser Beitragseinzug jährlich zum Jahresanfang stattfindet, ist es wichtig, dass uns die Änderung rechtzeitig davor vorliegt. Wenn der Einzug wegen einer nicht gemeldeten Änderung fehlschlägt, kommen zusätzliche Rücklastschriftgebühren auf dich zu und wir müssen dich gesondert kontaktieren.
Beim SVO selbst haben wir neben dem reduzierten Beitrag für Kinder und Jugendliche keine eigenen Ermäßigungsregelungen.
Für Familien mit geringerem Einkommen gibt es jedoch eine hilfreiche staatliche Unterstützung: das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) des Landkreises Biberach. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, deren Familien bestimmte Sozialleistungen beziehen (z. B. Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag), können darüber einen monatlichen Zuschuss von 15 € für die Teilnahme an Vereinsangeboten erhalten.
Der Antrag wird beim Jobcenter Team Bildung und Teilhabe im Landratsamt Biberach gestellt. Wir helfen euch dabei gerne — meldet euch einfach bei unserer Geschäftsstelle.
Weitere Infos direkt beim Landratsamt:
07351 / 52-6500
[email protected]
Landratsamt Biberach – Bildung und Teilhabe
Ja. Der Mitgliedsbeitrag ist die Gegenleistung für deine Vereinsmitgliedschaft — nicht für einzelne Trainingseinheiten. Solange deine Mitgliedschaft besteht, fällt der Beitrag an, unabhängig davon ob und wie oft du trainierst. Das gilt auch bei längerer Krankheit oder Abwesenheit.
Wer absehbar längere Zeit nicht aktiv trainieren wird, kann alternativ in eine passive Mitgliedschaft wechseln. Melde dich dazu einfach bei unserer Geschäftsstelle.
Ja. Eine passive Mitgliedschaft kostet 50 € im Jahr und eignet sich für alle, die den SVO unterstützen möchten ohne aktiv am Trainings- oder Spielbetrieb teilzunehmen — zum Beispiel ehemalige Aktive oder Mitglieder die längere Zeit pausieren.
Als passives Mitglied bist du weiterhin vollwertiger Teil des Vereins: Du kannst an der Mitgliederversammlung teilnehmen und dein Stimmrecht ausüben.
Für den Wechsel in eine passive Mitgliedschaft melde dich einfach bei unserer Geschäftsstelle.
Ganz einfach — melde dich bei unserer Geschäftsstelle und wir kümmern uns um den Rest. Du kannst grundsätzlich in so vielen Abteilungen aktiv sein wie du möchtest. Für jede weitere Abteilung kommt der jeweilige Abteilungsbeitrag zu deinem bestehenden Beitrag hinzu — eine Übersicht findest du unter Beiträge & Kursgebühren.
Beachte bitte, dass in einzelnen Abteilungen bei hoher Nachfrage eine Warteliste bestehen kann.
Schade dass du uns verlassen möchtest aber die Kündigung deiner Mitgliedschaft geht ganz schnell und unkompliziert. Schreibe uns dazu einfach eine kurze E-Mail an [email protected] und deine Mitgliedschaft läuft zum Jahresende aus.
Wichtig ist dabei, dass du die Frist von 6 Wochen zum Jahresende einhältst. Ansonsten läuft die Mitgliedschaft nochmal ein Jahr weiter. Das ist so in unserer Vereinssatzung geregelt. Die Kündigung muss außerdem schriftlich erfolgen, also per Brief oder E-Mail — deinem Trainer zu sagen dass du aufhören möchtest ist keine formelle Kündigung.
Wer längere Zeit pausieren möchte ohne gleich ganz auszutreten, kann in eine passive Mitgliedschaft wechseln.